Was zu beachten ist
20. Mai 2009
An die Bevölkerung
Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger
Aufgrund eines Falles von Übertragung der Vogelgrippe auf den Menschen, der gestern aus unserem städtischen Krankenhaus gemeldet wurde, sprechen wir eine dringende Warnung aus. Gemäss des Internationalen Pandemischen Warnsystems haben wir es hiermit mit der Phase 4 der Pandemischen Warnperioden zu tun: Wir gehen davon aus, dass in unserer Gegend Tiere am H5N1-Virus oder einem Subtypus davon erkrankt sind. Die Vogelgrippe ist vielleicht von Mensch auf Menschen übertragbar. Um dieser Gefahr vorzubeugen, halten Sie sich bitte an folgende Regeln:
- Hören Sie regelmässig Radio, insbesondere regionale Sender und schauen Sie sich zu jeder vollen Stunde die Nachrichten auf den staatlichen Fernsehprogrammen an, um über mögliche Veränderungen der hier beschriebenen Maßnahmen unterrichtet zu sein. Lesen Sie unbedingt täglich eine regionale Tageszeitung.
- Halten Sie sich auf alle Fälle an jede Anweisung von Seiten staatlicher Institutionen und Personen sowie der Polizei und der Einsatzkräfte von Militär und Katastrophenschutz.
- Halten Sie sich von Tieren, insbesondere von Vögeln fern. Schließen Sie die Fenster und achten Sie darauf, dass Sie nicht mit Exkrementen von Tieren, Federn oder anderem in Kontakt kommen.
- Halten Sie Abstand von kranken Mitmenschen. Sofern Sie von Erkrankungen wissen, meiden Sie die Person. Sofern Sie sich in der Öffentlichkeit aufhalten, achten sie auf auffällige Symptome (trockener Husten, rote Flecken, bleiche Haut, Schweißausbrüche) bei anderen und halten Sie unbedingt Abstand, benutzen Sie bestenfalls in der Öffentlichkeit Schutzmasken und Schutzhandschuhe. Vermeiden Sie unbedingt Händeschütteln, gebrauchte Tassen, Gläser, Teller, jeglichen Austausch von Körperflüssigkeiten mit Fremden, gemeinsame Nutzung sanitärer Anlagen oder Schwimmbäder.
- Meiden Sie den öffentlichen Verkehr. Meiden Sie Veranstaltungen, schicken Sie Ihre Kinder nicht zu Ansammlungen mit anderen Kindern oder Menschen. Arbeiten Sie zu Hause, sofern das den Richtlinien Ihres Arbeitgebers entspricht.
- Intensivieren Sie Ihre körperliche Hygiene. Waschen Sie regelmässig die Hände. Fassen Sie nichts an, was mit Tierausscheidungen beschmutzt oder in Kontakt gekommen sein könnte. Gehen Sie nach notwendigen Einkäufen oder anderen Aufenthalten in der Öffentlichkeit zu den bereitstehenden Desinfektionsanlagen. Achten Sie darauf, möglichst alle Wege zu Fuss oder im eigenen Fahrzeug zu unternehmen.
- Die Arbeit bei den privaten und öffentlichen Arbeitgebern wird bis auf Ausnahmen wie gewohnt weitergehen. Achten Sie trotzdem auf höchsten Schutz und folgen Sie den Anweisungen Ihres Arbeitgebers zur Erhöhung der Sicherheit, insbesondere wenn Sie in einem besonders gefährdeten Bereich arbeiten (Pflege, Soziale Dienste, Verkauf). Arbeitende in kritischen Berufen werden innerhalb der nächsten Tage vorsorglich geimpft.
- Bedenken Sie, dass alle Krankenhäuser und Arztpraxen auf den Notfall eingestellt sind. Begeben Sie sich sofort an eine der entsprechenden Stellen, sobald Sie eines der folgenden Krankheitsmerkmale an sich oder anderen wahrnehmen: Extrem hohes Fieber, Husten, Atemnot, Halsschmerzen, teils auch Durchfall, seltener Bauchschmerzen und Erbrechen. Im weiteren Krankheitsverlauf treten sehr oft auf: Lungenentzündung, Magen-, Darm- oder Leberbeschwerden
- WARNUNG: Als das gängige Grippemittel wird Tamiflu® angesehen. Nach gegenwärtigen Erkenntnissen hilft das Mittel weder präventiv noch nach Ausbruch der Krankheit. Nehmen Sie NUR Medikamente, die Sie von Ihrem Arzt oder im Krankenhaus verschrieben bekommen haben. Hamsterkäufe, Betrug oder gar Diebstähle, die in Zusammenhang mit Tamiflu® stehen, werden mit empfindlichen Strafen verhängt (siehe Notfallstrafverordnung).
- Besorgen Sie sich von den entsprechenden Ausgabestellen in Ihrer Nähe folgende Schutzmassnahmen für längere Aufenthalte im öffentlichen Raum: Desinfektionsmittel, Einwegoverall, eine die Haare vollständig abdeckende Kopfbedeckung (z. B. Kapuze des Einwegoveralls), flüssigkeitsdichte, desinfizierbare Schutzhandschuhe (nach EN 374), Atemschutzmaske mit hoher Abscheideleistung (ABEK 2 Hg; P3-Filter nach EN 141).
- Wenn Sie unter freiem Himmel oder gar in der Nähe von Tieren arbeiten (Baugewerbe, Landwirtschaft, Reinigungsdienste), bedenken Sie bitte Folgendes: Bei Verwendung von partikelfiltrierenden Halbmasken FFP3 ist ein Augenschutz in Form einer eng anliegenden Schutzbrille mit Seitenschutz erforderlich. Bei schwerer körperlicher Arbeit werden auch Partikelfiltergeräte mit Gebläse (TM2P, TM3P) oder eine Atemschutzhaube (TH2P, TH3P) empfohlen. Die Übergänge vom flüssigkeitsdichten Overall zu Stiefeln, Handschuhen und Maske sind in geeigneter Weise mit Klebeband abzukleben.
Bei den oben genannten Maßnahmen handelt es sich um Vorsichtsmaßnahmen. Bisher wurde noch keine Übertragung des Virus von Mensch zu Mensch festgestellt. Dies möchten wir auch weiterhin unter allen Umständen vermeiden.
Ihre Stadtverwaltung
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